Aktenzeichen 24 B 23.30364

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RCNZGYF35YCDYBJ2E8

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VGH München: Urteil vom 09.01.2024

Folgen der fehlenden Bindung Dänemarks an die Richtlinien 2013/32/EU und 2011/95/EU auf die Möglichkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, Vergleichbarkeit eines nach dänischem Recht gewährten subsidiären Schutzes mit dem subsidiären Schutz nach Unionsrecht

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