Aktenzeichen 29 W (pat) 29/12

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZFYS688VW32UDFZ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 14.03.2013

Markenbeschwerdeverfahren – dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) –  abstrakte Unterscheidungseignung – grafische Darstellbarkeit -

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