Aktenzeichen 9 N 16.2497

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RCNZEYMH9QFWHDL4F2

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VGH München: Urteil vom 28.07.2020

Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan: Festsetzung privater Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ortsrandgestaltung und Pflanzgebot

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