Aktenzeichen V ZR 276/11

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RCNZCN8BF7DFSPNR6U

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.04.2012

Grundstücksüberlassungsvertrag: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; Hinweispflichten des Berufungsgerichts vor Abänderung des Ersturteils infolge einer abweichenden Vertragsauslegung; Kündigungsrecht nach getrennter Veräußerung eines Flurstücks mit Gebäude und eines umliegenden Flurstücks an verschiedene Erwerber

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