Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Fremdunterbringung eines Kindes - hier: teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufige Rückführung seines Sohnes in eine Pflegestelle - keine Gefährdung des Kindeswohls - Verlust der gewohnten Umgebung allein rechtfertigt Trennung des Kindes vom Vater nicht
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung einer gerichtlichen Entscheidung über die vorläufige Rückführung eines Kindes von seinem Vater in eine Pflegestelle - Keine Anhaltspunkte für Gefährdung des Kindeswohls erkennbar - Teilweise Unzulässigkeit mangels jeglicher Substantiierung
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