Aktenzeichen 1 J Qs 12/23 jug

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RCNZBBLE2Q6YL67QYV

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LG München II: Entscheidung vom 09.11.2023

Abstinenzweisung, Ungehorsamsarrest, Urinkontrolle, Massenverfahren, Beschwerdeführer, Kostenentscheidung, Rücknahme der Zustimmung, Betäubungsmittelkonsum, Erziehungsberechtigter, Entziehungskur, Negatives Drogenscreening, Ermessensnichtgebrauch, Jugendrichter, Jugendarrest, Beschlüsse des Amtsgerichts, Sofortige Beschwerde, Beschwerdebegründung, Rechtspfleger, Betäubungsmitteln, Ermessensentscheidung

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