Aktenzeichen Vf. 43-VIII-21; Vf. 44-VII-21

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZB89V2EWV8PBARM

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VerfGH München: Entscheidung vom 26.08.2021

Popularklage, Leistungen, Anordnung, Anordnungsanspruch, Islam, Anordnungsgrund, Religion, Verletzung, Normenkontrolle, Darlegungserfordernis, Verfahren, Landtag, Schuljahr, Religionsfreiheit, einstweilige Anordnung, einstweiligen Anordnung, Erlass einer einstweiligen Anordnung

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