Aktenzeichen 1 BvR 2852/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120109.1bvr285211
RCN:
RCNZA6JS6YKTFES7LZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.01.2012

Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art 20 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) - hier: Keine Grundrechtsverletzung durch Verweigerung von Beratungshilfe bei lediglich in ungewisser Zukunft drohendem Rechtsverlust

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