Aktenzeichen 2 MV 17/22

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RCN:
RCNZ9WRSFEPUQJ86RH

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Urteil vom 29.06.2022

Betriebsrat, Personalrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Eintragung, Mitarbeitervertretung, Gesellschafter, Revision, Eingruppierung, Dienststelle, Amt, Personalvertretungsrecht, Einrichtung, Gesellschaft, notarielle Beurkundung, alleiniger Gesellschafter, Ersetzung der Zustimmung

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