Aktenzeichen IV R 37/07

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RCNZ9LLZLM7VANTUGJ

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 25.02.2010

Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß - Keine besonderen Gründe des Vertrauensschutzes - Steuerbilanzrechtliche Abweichung vom Imparitätsprinzip und Folgerichtigkeit

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