Aktenzeichen Au 6 K 15.30772

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZ7X2XJ3PP4YVGF7

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VG Augsburg: Urteil vom 01.03.2016

Erfolgreiche Klage hinsichtlich des Einreise- und Aufenthaltsverbots

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