Aktenzeichen 4 StR 188/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:050716B4STR188.16.0
RCN:
RCNZ7KS5H5VQ9AKDK7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.07.2016

Strafzumessung und eignungsbezogene Prognoseentscheidung: Berücksichtigung des Fehlens von Bedauern, Mitgefühl und Entschuldigung gegenüber dem Opfer in der Hauptverhandlung

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