Aktenzeichen 4 StR 583/10

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RCN:
RCNZ77654BBBZGEP9A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.02.2011

Revisionsgrund im Strafverfahren wegen versuchten Totschlags: Verfahrensfehlerhafte Verlesung einer Beweisurkunde in der Hauptverhandlung ohne Verlesungsbeschluss

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