Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 33/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:110523BANWZ.BRFG.33.22.0
RCN:
RCNZ5X2H9R85WLXELU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.05.2023

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei ausschließlich als Strafverteidiger tätigem Rechtsanwalt

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