Aktenzeichen Au 9 K 23.50394

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RCN:
RCNZ4B9UAKMT6FA76F

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VG Augsburg: Urteil vom 07.03.2024

Irak, Dublin-Verfahren, unzulässiger Asylantrag, Abschiebungsanordnung nach Österreich, keine systemischen Schwachstellen im österreichischen Asylverfahren, flüchtig, Verlängerung der Überstellungsfrist, Bezugnahme auf Bescheid des Bundesamts

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