Aktenzeichen W 3 K 18.311

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZ45GLBDKS5SF6G4

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VG Würzburg: Urteil vom 12.12.2019

Keine Pflicht des Wohngeld-Antragstellers zur Duldung einer Inaugenscheinnahme seines Anwesens

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