Aktenzeichen Au 2 S 16.1730

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ECLI:
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RCN:
RCNZ3UUE42HMR3GBJN

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VG Augsburg: Entscheidung vom 18.01.2017

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot bei der Polizei

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