Aktenzeichen 3 B 19/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2021:100621B3B19.20.0
RCN:
RCNZ2YK2HUPNCFZUEB

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 10.06.2021

Voraussetzungen für die Anordnung einer Übermittlungssperre in den Fahrzeugregistern nach § 41 Abs. 2 StVG

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