Aktenzeichen Au 9 S 22.434

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZ2Y5FT88EL76454

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VG Augsburg: Entscheidung vom 10.03.2022

Vorläufiger Rechtsschutz, Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Teststation, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit, wiederholte Verstöße gegen Hygieneanforderungen, Ermessen, Verhältnismäßigkeit

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