Aktenzeichen M 26a E 22.663

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RCNZ2EYRC2DM792SHZ

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VG München: Entscheidung vom 22.02.2022

Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung

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