Aktenzeichen 1 BvR 623/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100928.1bvr062310
RCN:
RCNZ2E73RE3UZ9TMNM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.09.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren verletzt Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit - hier: Vorliegen eines wichtigen Grundes gem § 31 Abs 1 S 2 SGB 2 - Unzumutbarkeit der Selbsthilfe

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