Aktenzeichen 1 S 12945/23 WEG

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RCN:
RCNZ27MN3VXAKTG5MW

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LG München I: Entscheidung vom 06.11.2023

Prozeßbevollmächtigter, Fristversäumung, Rechtsbeschwerde, Berufungsschrift, Berufungseinlegung, Fristenkontrolle, Rechtsanwaltsgehilfin, Überwachungspflicht des Rechtsanwalts, Rechtsanwaltes, Rechtsanwaltsfachangestellte, Verschulden des Rechtsanwalts, Elektronisches Dokument, Versäumung der Berufungsfrist, Unzuständiges Gericht, Einlegung der Berufung, Fristablauf, Elektronischer Rechtsverkehr, Verschulden des Prozeßbevollmächtigten, Prozeßhandlungen, Rechtsmittelbegründungsschrift

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