Aktenzeichen 2 BvR 2122/11, 2 BvR 2705/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rs20130206.2bvr212211
RCN:
RCNYZTLZTFHPXMXHB2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 06.02.2013

Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Altfällen nur unter engen Voraussetzungen mit Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (Fortführung von BVerfGE 128, 326 und BVerfGE 129, 37) - erhöhte Vertrauensschutzbelange auch bei vorheriger Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus (Abkehr von BVerfGK 16, 98) - Verstärkung der Vertrauensschutzbelange durch Art 5, 7 EMRK (juris: MRK)

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