Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes
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