Schwere Körperverletzung: Absichtliche oder wissentliche Verursachung der Folgen einer schweren Körperverletzung als Qualifikationstatbestand; verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages zu einer Indiztatsache wegen Bedeutungslosigkeit; Darlegungerfordernis der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen
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