Aktenzeichen B 9 V 2/21 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2022:250822UB9V221R0
RCN:
RCNYYVVD4YW898BDCR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 25.08.2022

Soziales Entschädigungsrecht - Ruhen von Versorgungskrankengeld bei Bezug von Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung - rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit als anspruchsbeendender Dauerzustand - volle gerichtliche Nachprüfung der Prognoseentscheidung der Behörde - vorherige gesonderte Feststellung eines Dauerzustands nicht erforderlich - zeitgleiche Entscheidung mit der endgültigen Versagung von Versorgungskrankengeld ausreichend - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Auslegung eines Bescheids - Empfängerhorizont - Feststellung des Ruhens eines Anspruchs - keine verbindliche Anerkennung des Bestehens des Anspruchs - Feststellung eines Anspruchs "dem Grunde nach" - keine verbindliche Anerkennung aller Anspruchsvoraussetzungen

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