Aktenzeichen VII ZR 59/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYYS658MKPEB7D22

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.07.2013

Haftung des Ingenieurs: Darlegungslast zur Verletzung der Koordinierungsobliegenheit des Auftraggebers

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