Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 31.01.2020
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art 13 Abs 1 GG) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs 2, 160 Abs 1 StPO) der Geldwäsche (§ 261 StGB)
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