Aktenzeichen 2 ZB 23.30551

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RCN:
RCNYYDVU4MLYUDG835

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VGH München: Entscheidung vom 01.08.2023

Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein „Aufenthaltsrecht“ nach § 55 AsylG eines Mitglieds der „Kernfamilie“ zu einer Prüfung des Kindeswohls und der familiären Beziehungen eines anderen Mitglieds der „Kernfamilie“ im Rahmen der Rückkehrentscheidung führt

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