Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein „Aufenthaltsrecht“ nach § 55 AsylG eines Mitglieds der „Kernfamilie“ zu einer Prüfung des Kindeswohls und der familiären Beziehungen eines anderen Mitglieds der „Kernfamilie“ im Rahmen der Rückkehrentscheidung führt
Öffnen