Aktenzeichen V ZR 189/11

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RCNYYAE48RG2WQH98T

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.05.2012

Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; grundbuchrechtlicher Vollzug der veränderten Nutzung von Gemeinschaftsflächen auf Grund langjähriger Duldung

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