Aktenzeichen V R 20/11

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RCNYXLXEUVD7AE9N4A

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.02.2012

(Ort der sonstigen Leistung bei Buchhaltungstätigkeiten - Bedeutung der nationalen Berufsordnungen i.R. von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG)

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