Aktenzeichen 5 StR 153/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:020222B5STR153.21.0
RCN:
RCNYX3DVCPTQH6PEP4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.02.2022

Strafverfahren: Zulässige Revisionsrüge nach Verwerfung des Besetzungseinwands durch das Rechtsmittelgericht als unstatthaft; Besetzungsrüge nach für begründet erklärter Richterablehnung; Überprüfung eines Ausschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit von Amts wegen

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