Aktenzeichen 5 C 11/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:111023B5C11.22.0
RCN:
RCNYX3BZ3JR3QLFKXQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 11.10.2023

Unzulässige Sprungrevision mangels Vorlage der erforderlichen Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Einlegung der Sprungrevision innerhalb der Revisionsfrist

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