Aktenzeichen V ZB 71/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:010721BVZB71.20.0
RCN:
RCNYWG6V5PHFSJZHWC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.07.2021

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumte Berufungsfrist nach Einlegung der Berufung bei einem unzuständigen Gericht aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung und nach Hinweis des angerufenen Gerichts auf seine Unzuständigkeit

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