Aktenzeichen 22 ZB 21.1922

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RCN:
RCNYVHLERQAWDQ2AP6

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VGH München: Entscheidung vom 10.01.2022

Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit, steuerliche Rückstände, Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, keine Pflicht zur erneuten Anhörung wegen geringerer Rückstandshöhe und Zunahme der Zahl der Eintragungen im Zeitpunkt des Bescheiderlasses

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