Markenbeschwerdeverfahren – "act and speak (Wort-Bild-Marke)" – zur Eintragungsfähigkeit einer Wort-Bild-Marke: bei weniger deutlichem Sachbezug der Wortbestandteile tritt die Bildwirkung im Gesamteindruck stärker hervor - Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis
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