Aktenzeichen VI ZR 633/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:200721UVIZR633.20.0
RCN:
RCNYUGLZXVC66DTWRG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2021

Deliktische Haftung  eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sog. Dieselfall: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden

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