Aktenzeichen III R 11/12

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RCNYU6RUMZX85TTP3K

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 11.04.2013

(Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen - "Erledigung des Rechtsstreits" i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO - Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO)

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