Aktenzeichen VII ZR 152/12

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RCNYST5NM23GXFGYKL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.10.2014

Bauvertrag: Dem Besteller zurechenbares schuldhaftes Verhalten des mit der Planung beauftragten Architekten bei einvernehmlichen Planänderungen

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