Aktenzeichen 4 BN 17/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:110919B4BN17.19.0
RCN:
RCNYSSLKURSN2YLM4L

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 11.09.2019

Zu den Anforderungen an die Rüge eines Abwägungsfehlers nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB

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