Aktenzeichen 9 AZR 1021/12

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RCNYRSXQZYA4DQ9XU5

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21.10.2014

Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - konzernzugehörige Verleihunternehmen - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Vermutung der Gewinnerzielungsabsicht

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