Aktenzeichen 36 U 6698/22

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYQNYN78MSTPA5T7

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OLG München: Urteil vom 10.11.2023

Sittenwidrigkeit, Klageabweisendes Versäumnisurteil, Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, Beseitigungsanspruch, Hilfsantrag, Kaufvertragsabschluß, Nutzungsentschädigung, Sicherheitsleistung, Feststellung des Annahmeverzugs, Maßgeblicher Zeitpunkt, Klagepartei, Zug-um-Zug, Hinweisbeschluss, haftungsbegründende Kausalität, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Art der Schadensberechnung, Unzulässigkeit, Kosten des Berufungsverfahrens

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