Aktenzeichen I ZR 211/08

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RCNYQ63XWZH8YXFCCY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.03.2011

Geschmacksmusterschutz: Internationale Zuständigkeit bei Klagen vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten; Nichterkennbarkeit der ein- oder zweiteiligen Ausgestaltung des Musters; Verletzungsprüfung bei graphischer Gestaltung des Musters in Schwarz-Weiß und bei Schutz für die Erscheinungsform nur eines Teils des Erzeugnisses - Schreibgeräte

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