Aktenzeichen 9 B 28/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2021:080421B9B28.20.0
RCN:
RCNYQ4QXGJCQMQWFNK

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.04.2021

Unterschiedliche Auslegung von Oberverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof zur hypothetischen Festsetzungsverjährung; Divergenz und Irrevisibilität

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