Aktenzeichen V ZB 124/12

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RCNYPGNEDZ6S3ZCPF7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.11.2012

Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank: Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zugunsten eines im Genossenschaftsregister eingetragenen Rechtsnachfolgers des im Vollstreckungstitel benannten Gläubigers

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