Aktenzeichen B 3 E 15.160

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYPBGV262FRXCJCB

Verknüpfte Entscheidungen

VG Bayreuth: Entscheidung vom 18.05.2015

Zwangsvollstreckung, einstweilige Einstellung, Rundfunkgebühr, Rundfunkbeitrag, Zahlungsrückstand, Anscheinsbeweis, Nichterweislichkeit, Zugang, Säumniszuschlag, Festsetzungsbescheid, Gebührenbescheid, Zugangsfiktion, Obliegenheitsverletzung, Erfolgsaussicht, einstweilige Anordnung, Verwaltungsvollstreckung, Anordnungsgrund, Amtspflichtverletzung, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Bekanntgabe

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