Aktenzeichen I R 91/10

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RCNYNQQ84DKT2ERKN5

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.05.2012

(Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach Erledigung einer Aussetzungsverfügung - Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten eines FG-Urteils - Auswechslung des Einspruchsgegenstands § 365 Abs. 3 Satz 1 AO)

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