Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher rechtswidriger Taten nicht hinreichend begründet - erhöhtes Gewichts des Freiheitsrechts bei bereits lang andauernder Unterbringung (hier: über elf Jahre) - Zum Begriff der "erheblichen rechtswidrigen Taten" iSd § 63 StGB
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