Aktenzeichen 5 StR 236/15

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RCN:
RCNYLWL9N9UT4R9AHB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.06.2015

Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Belehrung eines angehörigen Zeugen über die Unverwertbarkeit früherer Angaben

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