Aktenzeichen VII B 50/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2023:B.280623.VIIB50.22.0
RCN:
RCNYLA5LVHN2AE27FP

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 28.06.2023

(Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § 37a BImSchG)

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